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Ihr Erbanteil.
Aus dem Stillstand zur Auszahlung.

Erbright bringt blockierte Erbengemeinschaften in Bewegung: mit Vorfinanzierung aller Kosten und einem Fachanwalt für Erbrecht. Honorar nur, wenn Ihr Geld fließt.

Für handlungsbereite Erben mit einem Erbteil ab 150.000 €, meist bei Immobiliennachlässen.

Das eigentliche Problem

Ein blockierter Nachlass wird mit jedem Monat teurer.

Erst scheitern die Familiengespräche. Dann bringt auch der Anwaltsbrief keinen Fortschritt. Währenddessen laufen Hausgeld, Kredite, Steuern und Instandhaltung weiter. Und der Wert Ihres Anteils arbeitet gegen Sie.

62 %

der untersuchten Erbengemeinschaften bestanden länger als ein Jahr, jede vierte sogar sechs Jahre und länger.1

50–60 %

des Anteilswerts zahlen Erbteil-Aufkäufer häufig für einen blockierten Anteil.2

20–30 %

Wertverlust drohen, wenn eine Immobilie unkontrolliert in der Teilungsversteigerung endet.3

1 DIA-Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“ (2023), DIA in Kooperation mit der ErbTeilung GmbH; über 5.500 Kundenkontakte 2019–2023.

2 Typische Ankaufsangebote von Erbteil-Aufkäufern, eigene Marktrecherche 2026.

3 Erfahrungswerte aus der Praxis; eine amtliche Statistik zu Versteigerungserlösen gibt es nicht.

Warum Erbright

Wir verdienen erst, wenn bei Ihnen Geld ankommt.

Ein blockiertes Erbe ist selten nur eine Geldfrage. Es geht um das Haus Ihrer Eltern, um Geschwister und um Jahre, in denen nichts vorangeht. Umso wichtiger ist, dass jemand an Ihrer Seite steht, der dasselbe will wie Sie.

Ihre OptionWie die andere Seite bezahlt wirdKommt bei Ihnen mehr an, verdient sie

Erbteil-Aufkäufer

Er kauft Ihren Anteil mit Abschlag und verwertet ihn später selbst. Sein Gewinn ist die Differenz.

weniger

Anwalt auf eigene Kosten

Nach gesetzlicher oder vereinbarter Vergütung. Vorschüsse, laufende Kosten und das Prozessrisiko tragen Sie selbst.

unabhängig davon

Abwarten

Niemand bewegt etwas. Hausgeld, Steuern und Instandhaltung laufen weiter.

niemand

Erbright

Mit einem Anteil von dem, was tatsächlich bei Ihnen ankommt. Fließt kein Geld, zahlen Sie nichts.

mehr

Wie viel bei Ihnen ankommen kann, rechnen wir Ihnen persönlich vor.

Im kostenlosen Erstgespräch, mit Ihren Zahlen. Und ehrlich, auch wenn sich unser Modell für Sie nicht lohnt.

Online-Fallprüfung starten

So funktioniert Erbright

Drei Schritte. Der erste kostet Sie nur fünf Minuten.

1

Online-Fallprüfung

Erbright ist für Erbteile ab 150.000 € gemacht. Nach fünf Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Fall passt. Passt er nicht, sagen wir es Ihnen sofort, kostenlos.

2

Kostenloses Erstgespräch

Passt Ihr Fall, sprechen wir am Telefon über Ihre Situation, sichten die Unterlagen und klären, ob unser Modell Ihnen helfen kann. Unverbindlich und ohne Kosten.

3

Auftrag mit schriftlichem Lösungsplan

Am Anfang steht Ihr schriftlicher Lösungsplan mit Weg, Meilensteinen und Zeithorizont. Den rechtlichen Teil erstellt ein Fachanwalt für Erbrecht, wir ergänzen Kosten, Erlös und Zeitplan. Danach finanziert Erbright die Umsetzung vor und koordiniert alle Beteiligten.

Unsere Zusagen

Drei Zusagen, an denen Sie uns messen können.

Null Vorkasse

Anwalt, Gericht, Gutachten und alle weiteren Verfahrensschritte: Erbright finanziert alles vor. Sie gehen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung, und es gibt keine Nachforderungen.

Lieber Einigung als Gericht

Ein Gerichtsweg kostet uns mehr, als er uns zusätzlich bringt. Deshalb arbeiten wir auf eine schnelle Einigung hin. Die Versteigerung ist der letzte Weg, nicht der erste.

Ehrliche Fallprüfung

Wir übernehmen nur Fälle, bei denen wir einen realistischen Weg sehen. Die Online-Fallprüfung sagt Ihnen offen, ob Ihr Fall dazugehört, auch wenn die Antwort Nein ist.

Willi Sommer, Gründer von Erbright

Warum es Erbright gibt

„Ich habe selbst erlebt, wie es sich anfühlt, wenn ein einzelner Miterbe alles aufhält und niemand einem sagen kann, wie es weitergeht."

Erbright ist aus dieser Erfahrung entstanden: aus Monaten mit unbeantworteten Anwaltsbriefen, laufenden Kosten und dem Gefühl, dass das System für Blockierer arbeitet. Es geht auch anders: mit einem klaren Plan, den richtigen juristischen Hebeln und ohne dass Sie dafür in Vorkasse gehen.

Willi Sommer, Gründer

Häufige Fragen

Offen gefragt, offen beantwortet.

Was kostet mich Erbright?

Im Voraus: nichts. Wir arbeiten mit einem Erfolgshonorar auf den tatsächlich ausgezahlten Erlös. Wie hoch es ist, hängt von zwei Dingen ab: von der Größe Ihres Erbteils, denn je größer Ihr Erbteil ist, desto niedriger ist der Satz. Und davon, ob es zum Zuschlag in der Teilungsversteigerung kommt, dann liegt der Satz etwas höher. Ihren genauen Satz erfahren Sie im Erstgespräch und schriftlich, bevor Sie sich entscheiden. Darin ist alles enthalten, was wir für Sie vorfinanzieren: Anwalt, Gericht, Gutachter und alle weiteren Verfahrensschritte. Es gibt keine Nachforderungen. Kommt es zur Teilungsversteigerung, zieht das Gericht deren Verfahrenskosten gesetzlich vorweg vom Erlös ab, anteilig für alle Erben. Fließt kein Geld, zahlen Sie nichts.

Wer macht die juristische Arbeit?

Rechtsberatung und Vertretung übernehmen ausschließlich Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht. Erbright selbst berät nicht rechtlich, sondern finanziert die Kosten vor und koordiniert alle Beteiligten. Auch bei Ihrem schriftlichen Lösungsplan gilt: Den rechtlichen Teil erstellt der Anwalt, wir ergänzen Kosten, Erlös und Zeitplan. Sie haben eine Anlaufstelle statt fünf Baustellen.

Was passiert, wenn es wirklich zur Teilungsversteigerung kommt?

Dann verliert die Immobilie häufig 20–30 % ihres Werts, das verschweigen wir nicht. Wie das Verfahren abläuft und was es kostet, erklären wir im Ratgeber zur Teilungsversteigerung. Sie haben dafür aber vorher nichts aufgegeben oder vorgestreckt. Vor allem ist die Versteigerung ein Druckmittel: Solche Konflikte enden häufig vorher mit einer Einigung oder einem freihändigen Verkauf. Und wenn Sie das Haus behalten wollen, können Sie in der Versteigerung selbst mitbieten.

Kann ich das Haus auch behalten?

Ja. Sie können die Anteile Ihrer Miterben übernehmen, im Rahmen einer Einigung oder indem Sie in der Teilungsversteigerung selbst mitbieten. Ihr eigener Anteil am Erlös fließt dabei an Sie zurück. Unser Honorar berechnen wir in diesem Fall so, als wäre verkauft worden: bei einer Einigung auf den Marktwert Ihres Erbteils, bei der Versteigerung auf Ihren Anteil am Erlös. Ob und wie die Übernahme in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir mit Ihrem Anwalt.

Arbeitet Erbright für die ganze Erbengemeinschaft?

Nein, bewusst nicht. Wir stehen auf Ihrer Seite, als handlungsbereiter Erbe oder als einige Teilgruppe. Der blockierende Miterbe ist die Gegenseite. Neutralität klingt gut, löst aber keine Blockade.

Mein Erbteil liegt unter 150.000 €. Was dann?

Dann sind wir ehrlich: Darunter würden die Kosten zu viel von Ihrem Erlös aufzehren. Die Fallprüfung sagt es Ihnen sofort, und Sie verlieren keine Zeit mit falschen Hoffnungen. Wollen Miterben mit Ihnen gemeinsam handeln, zählt allerdings Ihr gemeinsamer Erbteil.

Finden Sie in fünf Minuten heraus, ob Ihr Fall lösbar ist.

Kostenlos, unverbindlich und mit einer ehrlichen Antwort in beide Richtungen.

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